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Das wichtigste zur Heizungsförderung
Die staatlichen Zuschüsse zur Heizungsmodernisierung wurden zum Jahresbeginn 2020 nahezu komplett vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen.
Der Zuschuss wird als prozentualer Anteil der tatsächlich entstandenen und förderfähigen Kosten berechnet. Dazu zählen neben den Anschaffungskosten für die Anlage, auch die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme sowie alle erforderlichen Maßnahmen drum herum. Die Förderhöhe berechnet sich demnach individuell, je nach Wahl der Heiztechnik und dem Umfang der Heizungsmodernisierung und beträgt zwischen 20 % bis zu 35 % der Kosten. Wird eine Ölheizung ersetzt, erhöht sich der Zuschuss um 10 %.
Die Förderung im Überblick
Der Förderantrag muss vor Beauftragung des Heizungsfachbetriebes und vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
WICHTIG!
BAFA-Zuschuss durch regionale Fördermöglichkeiten aufstocken
Die Förderung kann in der Regel mit weiteren Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Je nach Wohnort sind regional Förderprogramme vom Land, der Kommune oder den Energieversorgern interessant. Dazu sind die Bedingungen zur Kumulation und Kombination der BAFA-Förderung und der jeweiligen Förderprogramme zu beachten.
Zuschuss zur Gas-Hybridheizung
Gas-Brennwertheizungen werden in Kombination mit erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) gefördert. Diese Förderung wird nur bei Heizungsmodernisierung in bestehenden Gebäuden gewährt.
Die Förderung im Überblick
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz des Gas-Brennwertgerätes muss bei Nennlast mindestens 92 % erreichen (Herstellernachweis). Die Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger muss mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes betragen. Bei Solarthermie muss die Anlage zur Raumheizungsunterstützung beim BAFA als förderfähig gelistet sein. Die verschiedenen Wärmeerzeuger müssen über eine gemeinsame Steuerung verfügen. Es muss ein Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erfolgen.
Förderoption „Renewable Ready” Gas-Brennwertheizungen
Realisieren Sie die Gas-Hybridheizung in zwei Schritten:
Zunächst wird nur der neue Gasbrennwertkessel mit hybridfähiger Steuerung und Speicher installiert.
Später, innerhalb von zwei Jahren, werden erneuerbare Energien mit einem Anteil von min. 25 % an der Heizlast installiert.
Für die geplante Gas-Hybridheizung liegt ein Konzept zu Grunde, die alle technischen Voraussetzungen an Gas-Hybridheizungen erfüllt. Eine hybridfähige Steuerung muss installiert werden / vorhanden sein. Ein Speicher für die künftige Einbindung des erneuerbaren Wärmeerzeugers muss installiert werden bzw. vorhanden sein. Die Umwandlung in eine Gas- Hybridheizung ist innerhalb von 2 Jahren nachzuweisen.
Zuschuss zur Wärmepumpe
Wärmepumpen werden bei Heizungsmodernisierung und im Neubau gefördert.